Die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbstständigen Pflege, Beratung, Begleitung und Betreuung gesunder und kranker älterer Menschen erforderlich sind. Sie befähigt dazu in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Die Schwerpunkte im Unterricht liegen in der Alten- und Krankenpflege, Gerontologie, Aktivierung und Rehabilitation, Gesundheitslehre, Krankheits- und Arzneimittellehre und Psychiatrie.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie umfasst den theoretischen Unterricht an der Louise-Otto-Peters-Schule mit 2-3 Unterrichtstagen pro Schulwoche und die praktische Ausbildung von mindestens 2500 Stunden in einem Alten- und Pflegeheim oder einer ambulanten Einrichtung. Zusätzlich werden Praktika in verschiedenen Einrichtungen absolviert. Die Praxisstelle gewährt eine Ausbildungsvergütung.
Aufnahmevoraussetzungen
- Realschul- oder Werkrealschulabschluss oder
Versetzungszeugnis in Klasse 11 oder Hauptschulabschluss und der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
Ausbildung als Altenpfleghelfer/in bzw. Krankenpflegehelfer/in - gesundheitliche Eignung
- Ausbildungsvertrag mit einer ambulanten oder stationären Einrichtung
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Abschluss
Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung lautet die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin / Altenpfleger“
So kann es weitergehen
Tätigkeiten in
- Alten- und Pflegeheimen
- Sozialstationen, ambulanten Pflegediensten
- Geriatrischen und gerontopsychiatrischen Einrichtungen
- Offener Altenarbeit, Tagespflegeeinrichtungen
- Beratungsstellen bei Behörden und Wohlfahrtsverbänden
Weiterbildung zur/zum
- Praxisanleiterin/Praxisanleiter
- Wohngruppen- bzw. Stationsleitung
- Fachkraft für Gerontopsychiatrie
- Pflegedienstleitung
- Lehrer/in für Pflegeberufe